Änderungen von Regulierung der Touristische Vermietung an der Costa Brava
Am 7. November 2023 hat das katalanische Parlament ein Gesetzesdekret eingebracht, das die touristische Vermietung von Häusern oder Wohnungen besser regeln soll. In diesem Beitrag besprechen wir die angekündigten Änderungen und die kurzfristigen Folgen.
Momentane Situation
Um über zum Beispiel Booking, Airbnb oder andere spezialisierte Websites ein Haus in Katalonien für einen bestimmten Zeitraum an Touristen zu vermieten, benötigen Sie eine sogenannte HUTG-Nummer. Diese Nummer wurde zusammen mit der Touristenmieterlizenz auf unbestimmte Zeit erteilt, wobei man eine sogenannte Bewohnbarkeitserklärung abgeben konnte, die unter anderem angibt, für wie viele Personen das Haus geeignet ist.
Viele Häuser verfügen derzeit über diese HUTG-Nummer und ein gewisser Prozentsatz davon wird für mehrere Monate im Jahr aktiv an Touristen vermietet.
Nach Angaben der Kommunalverwaltung wird dies in manchen Gegenden langsam zum Problem, da viele Häuser nur für mehrere Monate (oder gar nicht) vermietet werden und daher nicht zur Langzeitmiete auf den Markt kommen; dies hätte zu einem Mangel an Mietwohnungen geführt, sodass Wohnungssuchende kein Haus mehr zu angemessenen Preisen mieten könnten.
Das Dekretgesetz
Ein Verordnungsgesetz wird in der Regel dann erlassen, wenn es nach Angaben der Regierung dringlicher Natur ist (ein normales Gesetz hat eine deutlich längere Genehmigungsfrist), andererseits aber auch einen begrenzten Umfang und Geltungsbereich aufweist. Darüber hinaus muss das Gesetz noch endgültig verabschiedet werden (voraussichtlich im März dieses Jahres).
Die wichtigsten Vorschläge des Dekrets sind:
In einer Gemeinde dürfen nicht mehr als 10 Häuser pro 100 Einwohner über eine touristische Vermietunglizenz verfügen.
Die Kommunen müssen in ihren Bebauungsplan die Anforderungen aufnehmen, die Häuser erfüllen müssen, um eine Touristenmietgenehmigung zu erhalten
Die Kommunen sind dafür verantwortlich, ob sie eine solche Genehmigung erteilen oder nicht (bisher erfolgte dies durch die lokale Regierung, die Generalitat), und diese Genehmigung ist dann 5 Jahre lang gültig.
Welche Gemeinden liegen außerhalb der Richtlinie?
In Katalonien gibt es insgesamt 262 Gemeinden, die derzeit über mehr als 10 Wohnungen pro 100 Einwohner verfügen.
Die aktuelle Situation in einer Reihe von Gemeinden stellt sich nun wie folgt dar: Calonge verfügt über 20 Häuser mit HUTG-Nummer pro 100 Einwohner und sollte daher auf Grundlage des Vorschlags des Gesetzgebers die Hälfte der Genehmigungen in den folgenden Jahren entziehen; Platja d'Aro verfügt derzeit über 25 Häuser pro 100 Einwohner.
Die Anzahl der Häuser, die möglicherweise nicht mehr zur touristischen Vermietung in Frage kommen, variiert je nach Gemeinde und ist noch nicht bekannt. Wohl ist es bekannt, dass eine Vielzahl von Kommunen derzeit mit dem Gesetzgeber darüber verhandeln, die Anzahl der 10 Häuser auf 15 oder 20 zu erhöhen.
Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass die aktuell angekündigten Pläne nach einer ersten Überarbeitung und Diskussion mit den verschiedenen Kommunen angepasst werden. Natürlich muss ein sinnvoller Kompromiss zwischen der Aufrechterhaltung ausreichender, hochwertiger Unterkunftsmöglichkeiten für Touristen (wesentlich für eine gesunde lokale Wirtschaft) und der Gewährleistung ausreichender Mietmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung gefunden werden. Nach Ansicht vieler Interessenvertreter gibt es natürlich mehrere Optionen (abgesehen von der Beschränkung der Mietgenehmigungen), die dieses Gleichgewicht im Balance halten können.
Voraussichtliche Kriterien für die Erteilung einer touristischen Mietgenehmigung
Erstens könnte es sein, dass es im neuen Bebauungsplan Bereiche geben wird, in denen eine touristische Vermietung möglich ist und in denen dies nicht der Fall ist. Darüber hinaus wird erwartet, dass Häuser bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen, beispielsweise eine sehr hohe Energieklassifizierung. Dies wird pro Gemeinde entschieden.
Es ist auch wahrscheinlich, dass Häuser, die derzeit über eine Mietgenehmigung verfügen, aber nicht aktiv vermietet werden, in den nächsten 5 Jahren ihre HUTG-Nummer verlieren.
Das Gesetz enthält einen Paragraphen, der besagt, dass eine bestehende touristische Vermietungserlaubnis nicht entzogen werden kann, wenn die Eigentümer nachweisen können, dass diese touristische Vermietung eine wesentliche Einnahmequelle für ihre Existenz darstellt.
Kurzfristige Folgen
Wichtig zu wissen ist, dass bis zur Verabschiedung und endgültigen Geltung des Gesetzes keine neuen Mietgenehmigungen in Gemeinden erteilt werden, die die Höchstvoraussetzung von 10 Wohnungen pro 100 Einwohner nicht erfüllen.
Ein Beispiel für eine Gemeinde, die nicht zu dieser Gruppe gehört, ist Caldes de Malavella, zu der auch der Bezirk Can Carbonell gehört, in dem Porfinca aktiv ist und viele Häuser verkauft.
Wenn Sie planen, Ihr Haus zu verkaufen oder eine Immobilie an der Costa Brava zu erwerben, können Sie sich gerne an uns wenden, damit wir Sie professionell unterstützen können.
Aktuellere Artikel aus dem Blog
-
November 15th, 2024
Neubauprojekt Santa Marta in Strandnähe im Herzen von Palamós!
-
September 12th, 2024
Die Urbanisation Sant Daniel in der Nähe der Strände von Sant Antoni de Calonge
-
May 24th, 2024