Zu entrichtende Steuern beim Verkauf eines Hauses
Der Verkauf einer Immobilie ist mit einer Reihe von Steuern verbunden, die der Eigentümer zu entrichten hat. Dies ist ein oft unvertrautes Thema, das einige Fragen aufwerfen kann.
Von Porfinca, Ihrem Immobilienbüro des Vertrauens an der Costa Brava, möchten wir Ihnen heute die 3 Steuern vorstellen, die beim Verkauf eines Hauses anfallen und die bei der Abwicklung der Transaktion zu entrichten sind.
Diese steuerlichen Auswirkungen betreffen alle Eigentümer, die den Kauf und Verkauf von Immobilien formal abschließen. Dabei handelt es sich um örtliche oder staatliche Steuern, die verschiedene Gebiete betreffen und deren Höhe in der Regel aufgrund verschiedener Faktoren, wie z.B. dem Standort der Immobilie oder dem endgültigen Verkaufspreis, variiert.
1. Der kommunale Kapitalgewinn
Auch bekannt als IIVTNU. Diese Steuer wird entsprechend der Gemeindeverwaltung erhoben, in der sich die Immobilie befindet, und bezieht sich auf den Wertzuwachs von Grundstücken städtischer Art.
Der Preis wird vom Gemeinderat festgelegt und kann erlassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass in den Jahren, in denen man Grundeigentümer war, keine Wertsteigerung stattgefunden hat.
2. Persönliche Einkommensteuer
Der Verkauf eines Eigenheims gilt als Kapitalgewinn, weshalb diese auch als IRPF bezeichnete Steuer erhoben wird.
In diesem Fall handelt es sich um eine landesweite Steuer, deren Höhe, je nach dem Preis des Hauses, zwischen 19% und 23% liegt. Es gibt drei Fälle, in denen sie erlassen wird:
Wenn der Eigentümer über 65 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz verkauft.
Wenn das durch den Verkauf erhaltene Geld in den Kauf einer neuen Immobilie investiert wird. Der reinvestierte Betrag kann steuerlich abgesetzt werden; im Falle einer Differenz, wird diese besteuert.
Wenn der Eigentümer über 65 Jahre alt ist, eine Zweitwohnung (nicht den Hauptwohnsitz) verkauft und diesen Gewinn in den Kauf einer Leibrente reinvestiert.
3. Immobiliensteuer
Auch bekannt als IBI. Dies ist eine jährliche Steuer, die am 1. Januar in Kraft tritt. Sie ist daher von der Person zu zahlen, die zu diesem Zeitpunkt der Eigentümer ist. Falls die Immobilie erst nach diesem Datum verkauft wird, muss der neue Eigentümer den proportionalen Anteil beim Kauf der Immobilie bezahlen.
Es ist sehr wichtig, sich all dieser Steuern bewusst zu sein, da der Eigentümer sonst mit Zuschlägen oder Strafen vom Finanzamt rechnen muss.
Und der beste Weg, dies zu erreichen, ist, sich auf professionelle Steuerberater zu verlassen.
Bei Porfinca, der Immobilienagentur Ihres Vertrauens an der Costa Brava, begleiten wir unsere Kunden vom Anfang bis zum Ende im Kauf- und Verkaufsprozess und kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten und Prozeduren.
Wenn Sie daran interessiert sind, ein Haus in Begur, Calella, Pals, Tamariu, Platja d’Aro oder einer anderen Ecke der Costa Brava zu verkaufen, zögern Sie nicht, unser Team zu kontaktieren und einen erfolgreichen und reibungslosen Verkauf sicherzustellen.
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